Pressefotos
Sie benötigen ein Foto von Kandidaten der SPD-Bieber oder des SPD Bieber-Parteivorstandes? Hier finden Sie Pressebilder.
Für die Nutzung von Pressebildern gelten die folgenden Bedingungen:
- Jedwede Nutzung der Pressebilder (z.B. durch Privatpersonen, Presseverlage, Rundfunkanstalten, Organisationen und andere Vereinigungen/Gesellschaften/Vereine etc.) außerhalb der SPD und ihrer Gliederungen bedarf generell der vorherigen Genehmigung des SPD Bieber-Parteivorstands. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich (außer für die SPD und ihre Gliederungen) nur für redaktionell-/journalistische Zwecke zulässig. Anderen politischen Parteien sowie Gewerbetreibenden/gewinnorientierten Unternehmen ist die Nutzung der Pressebilder gänzlich untersagt (eine Ausnahme gilt hier nur für Presseverlage und Rundfunkanstalten).
- Die Nutzung der Bilder erfolgt nur rechtmäßig, wenn die Zustimmung durch den SPD Bieber-Parteivorstand vorliegt und der/die Urheber/in (Fotograf/in) unter dem Bild so benannt wurde, wie diese/r dies vorgibt. Bei keiner Vorgabe durch den/die Fotografen/Fotografin hat die Nennung direkt unter dem Bild zu erfolgen. Zudem muss stets die Quelle des Lichtbildwerks („www.wir-gestalten-bieber.de“) angeben.
- Eine Bearbeitung der Bilder darf nur zur Größen-Anpassung an den redaktionellen Beitrag erfolgen. Alle weiteren Bearbeitungen, wie z.B. farbliche Veränderungen und/oder die Nutzung von Ausschnitten, Verzerrungen, Einfügung von Text und/oder Logos in das Bild dürfen nur mit der Zustimmung des/der Fotografen/Fotografin erfolgen. Jede Veränderung von Bildern, die dazu geeignet ist, die abgebildete Person und/oder den/die Fotografen/Fotografin herabzuwürdigen (Verletzung von [Urheber-]Persönlichkeitsrechten), ist unzulässig und wird ggf. zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Jede gewerbliche Nutzung des Bildmaterials (rein redaktionelle/journalistische Nutzung ausgeschlossen) ist ausnahmslos untersagt.
- Die Nutzung ist sachlich beschränkt auf die Nutzung in Printmedien sowie für die Nutzung im Internet. Zeitlich ist die Nutzung beschränkt auf drei Jahre nach dem genehmigten Download.