Stadtverordnetenwahl am 14. März 2021
Jede wahlberechtigte Person hat genauso viele Stimmen wie es Sitze in der Stadtverordnetenversammlung gibt.
Gemäß § 38 Abs. 1 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach am Main 71 Sitze.
Die 71 Stimmen können mittels Kumulieren (anhäufen) und Panaschieren (verteilen) auf die sich bewerbenden Parteien und Wählergruppen sowie auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März 2003 oder früher geboren ist.
- seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz hat.
Quelle:
https://www.offenbach.de/rathaus/politik/wahlen-und-abstimmungen/stadtverordnetenwahl-2021.php#SP-grouplist-4-1:2